[News] Stellungnahme von Mitarbeiter:innen der HES-SO Valais Wallis / Prise de position de collaborateurs et collaboratrices de l’HES-SO Valais Wallis
Die SGSA-SSTS unterstützt die Stellungnahme und teilt die Einschätzung, dass es sich um einen bedenklichen Eingriff in die Autonomie der Hochschule handelt.
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Stellungnahme: politisches Verbot der inklusiven Sprache
Am 10. Dezember 2024 nahm der Grossrat des Kantons Wallis mit 85 zu 36 Stimmen ein Postulat an, das der Fachhochschule Wallis verbietet, in der offiziellen Kommunikation eine inklusive Sprache mit Verwendung von Sonderzeichen wie Genderstern im Deutschen oder point médian im Französischen zu verwenden. Die Umsetzung gewähre jedoch weiterhin die akademische Freiheit in Lehre und Forschung. Die Schreibweise müsse demnach nur in der offiziellen oder institutionellen Kommunikation angepasst werden, schreibt die Direktion der Hochschule in einer Mail vom 30. Juni 2025 an alle Mitarbeitenden. Eine Mail des Direktionsrats der HESTS vom 4. September präzisiert, dass wenn sich Lehrmaterialien auch an Personen ausserhalb der Hochschule richten, ist die «Nutzung von Genderzeichen (z. B. StudentInnen, Agent·innen, Leiter*innen, Verwalter/innen)» nicht zulässig.
Die Annahme des Postulats und die Positionierung wie auch Umsetzung seitens der Hochschulleitung stellen für uns Mitarbeitende der Hochschule und höheren Fachschule für Soziale Arbeit der HES-SO Valais/Wallis in mehrfacher Hinsicht einen gravierenden Eingriff in fundamentale Grundsätze einer Hochschule dar und führen zu unlösbaren Problemen in der Umsetzung:
- Die Nutzung von Sonderzeichen im Sinne einer Weiterentwicklung der Sprache – die Sprachenfreiheit ist in der Bundesverfassung Art. 18 festgehalten – hin zu einer inklusiveren Adressierung von Personen und Gruppen ist das Ergebnis eines langen politischen Prozesses. Darüber hinaus zeigt die Forschung in der Sozialen Arbeit und in verwandten Disziplinen seit Jahren, dass inklusive Sprache ein wesentliches Element professioneller Ethik und Adressat:innenorientierung ist. Sie unterstützt eine respektvolle und diskriminierungssensible Kommunikation und trägt nachweislich zur Sichtbarkeit und Teilhabe marginalisierter Gruppen bei. Wir konstatieren hier einen gesellschaftspolitischen Rückschritt, der mit der Professionsethik der Sozialen Arbeit nicht vereinbar ist und den wir als kritische Forscher:innen und Dozent:innen nicht akzeptieren können und wollen.
- Die gemäss der Kommunikation der Hochschulleitung gewährte akademische Freiheit sehen wir als höchst eingeschränkt ein. Gemäss Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetzt (HFKG, Art. 5, al. 1), achtet der Bund auf die von den Trägern gewährleistete Autonomie. Die Autonomie als grundlegende Voraussetzung für Wissenschaft und Bildung ist gemäss der Bundesverfassung gewährt (Art. 63a). Diese Autonomie kann sich nicht nur auf die Tätigkeit der einzelnen Mitglieder beschränken, sie gilt für die gesamte Hochschule. Gerade in der öffentlichen Kommunikation vermittelt eine Hochschule ihre gesellschaftspolitische Position und ihre Werte. Mit der Umsetzung des Postulats wird die Hochschule als akademische Institution in ihrer Autonomie beschnitten.
- In der Umsetzung ergeben sich zusätzliche praktische Probleme. Lehre, Forschung und öffentliche Kommunikation lassen sich nicht voneinander abgrenzen. Eine öffentliche Lehrveranstaltung ist auch eine Form der Kommunikation; das Gleiche gilt auch für Präsentationen an Konferenzen oder in anderen öffentlichen Formaten. Die Freiheit der Wissenschaft wird durch das Vorschreiben von Kommunikationsform und Sprache auf allen Ebenen gefährdet.
Über die ausgeführten Punkte hinaus, befürchten wir, dass dieser Eingriff in die Autonomie der Hochschule nur einen ersten Schritt darstellt, politischen Einfluss auf die Hochschulen und damit auf die Wissenschaft und auf die Lehre auszuüben. Wir beobachten diese Entwicklungen in anderen Ländern der Welt wie auch in Europa und sorgen uns um die Qualität und die Innovationskraft der Schweizer Hochschullandschaft, wenn solche politischen Initiativen eine kritische, innovative und engagierte Forschung einzuschränken versuchen.
Siders, 11. Dezember 2025
Unterschriften
Aeby Gaëlle, professeure
Anderegg Melanie, akademische Mitarbeiterin
Baumgartner Marie Cécile, maîtresse d’enseignement
Bayard Christian, Lehrbeauftragter
Bichsel Beatrice, Dozentin
Böhnel Martin, wissenschaftlicher Mitarbeiter
Borrelli Lisa, Professorin
Carri Christiane, Professorin
Counilh Anne-Laure, professeure
Cretton Viviane, professeure
D’Errico Adrien, maître d’enseignement
Dirren Nathalie, Lehrbeauftragte
Emprechtinger Julia, wissenschaftliche Adjunktin
Fournier Antoine, collaborateur·trice académique
Heinzmann Anita, Dozentin
Kurt Stefanie Tamara, Professorin
Lemay Flavie, collaboratrice scientifique
Mahfoudh Amel, adjointe scientifique
Marmet Melissa, wissenschaftliche Mitarbeiterin
Moulin Fabien, maître d’enseignement
Ott Ad, wissenschftliche Mitarbeit
Palazzo-Crettol Clothilde, professeure
Pichonnaz David, professeur
Rey Jean-Charles, professeur
Richter Marina, Professorin
Rimoldi Elena, Collaboratrice scientifique
Ruppen Michael, Lehrbeauftragter
Sucari Marina, collaboratrice scientifique
Thönnissen-Chase Evelyne, Professorin
Zeder David, Dozent
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Siehe: https://parlement.vs.ch/app/de/document/193094
La SGSA-SSTS soutient cette prise de position et partage l'avis selon lequel il s'agit d'une atteinte préoccupante à l'autonomie de l'HES.
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Prise de position : interdiction politique du langage inclusif
Am 10. Dezember 2024 nahm der Grosse Rat des Kantons Wallis mit 85 zu 36 Stimmen ein Postulat an, das der Fachhochschule Wallis verbietet, in der offiziellen Kommunikation eine inklusive Sprache mit Verwendung von Sonderzeichen wie Genderstern im Deutschen oder point médian im Französischen zu verwenden. Die Umsetzung gewähre jedoch weiterhin die akademische Freiheit in Lehre und Forschung. Die Schreibweise müsse demnach nur in der offiziellen oder institutionellen Kommunikation angepasst werden, schreibt die Direktion der Hochschule in einer Mail vom 30. Juni 2025 an alle Mitarbeitenden. Eine Mail des Direktionsrats der HESTS vom 4. September präzisiert, dass wenn sich Lehrmaterialien auch an Personen ausserhalb der Hochschule richten, ist die «Nutzung von Genderzeichen (z. B. StudentInnen, Agent·innen, Leiter*innen, Verwalter/innen)» nicht zulässig.
Die Annahme des Postulats und die Positionierung wie auch Umsetzung seitens der Hochschulleitung stellen für uns Mitarbeitende der Hochschule und höheren Fachschule für Soziale Arbeit der HES-SO Valais/Wallis in mehrfacher Hinsicht einen gravierenden Eingriff in fundamentale Grundsätze einer Hochschule dar und führen zu unlösbaren Problemen in der Umsetzung:
- Die Nutzung von Sonderzeichen im Sinne einer Weiterentwicklung der Sprache – die Sprachenfreiheit ist in der Bundesverfassung Art. 18 festgehalten – hin zu einer inklusiveren Adressierung von Personen und Gruppen ist das Ergebnis eines langen politischen Prozesses. Darüber hinaus zeigt die Forschung in der Sozialen Arbeit und in verwandten Disziplinen seit Jahren, dass inklusive Sprache ein wesentliches Element professioneller Ethik und Adressat:innenorientierung ist. Sie unterstützt eine respektvolle und diskriminierungssensible Kommunikation und trägt nachweislich zur Sichtbarkeit und Teilhabe marginalisierter Gruppen bei. Wir konstatieren hier einen gesellschaftspolitischen Rückschritt, der mit der Professionsethik der Sozialen Arbeit nicht vereinbar ist und den wir als kritische Forscher:innen und Dozent:innen nicht akzeptieren können und wollen.
- Die gemäss der Kommunikation der Hochschulleitung gewährte akademische Freiheit sehen wir als höchst eingeschränkt ein. Gemäss Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetzt (HFKG, Art. 5, al. 1), achtet der Bund auf die von den Trägern gewährleistete Autonomie. Die Autonomie als grundlegende Voraussetzung für Wissenschaft und Bildung ist gemäss der Bundesverfassung gewährt (Art. 63a). Diese Autonomie kann sich nicht nur auf die Tätigkeit der einzelnen Mitglieder beschränken, sie gilt für die gesamte Hochschule. Gerade in der öffentlichen Kommunikation vermittelt eine Hochschule ihre gesellschaftspolitische Position und ihre Werte. Mit der Umsetzung des Postulats wird die Hochschule als akademische Institution in ihrer Autonomie beschnitten.
- In der Umsetzung ergeben sich zusätzliche praktische Probleme. Lehre, Forschung und öffentliche Kommunikation lassen sich nicht voneinander abgrenzen. Eine öffentliche Lehrveranstaltung ist auch eine Form der Kommunikation; das Gleiche gilt auch für Präsentationen an Konferenzen oder in anderen öffentlichen Formaten. Die Freiheit der Wissenschaft wird durch das Vorschreiben von Kommunikationsform und Sprache auf allen Ebenen gefährdet.
Über die ausgeführten Punkte hinaus, befürchten wir, dass dieser Eingriff in die Autonomie der Hochschule nur einen ersten Schritt darstellt, politischen Einfluss auf die Hochschulen und damit auf die Wissenschaft und auf die Lehre auszuüben. Wir beobachten diese Entwicklungen in anderen Ländern der Welt wie auch in Europa und sorgen uns um die Qualität und die Innovationskraft der Schweizer Hochschullandschaft, wenn solche politischen Initiativen eine kritische, innovative und engagierte Forschung einzuschränken versuchen.
Siders, 11. Dezember 2025
Signatures
Aeby Gaëlle, professeure
Anderegg Melanie, akademische Mitarbeiterin
Baumgartner Marie Cécile, maîtresse d’enseignement
Bayard Christian, Lehrbeauftragter
Bichsel Beatrice, Dozentin
Böhnel Martin, wissenschaftlicher Mitarbeiter
Borrelli Lisa, Professorin
Carri Christiane, Professorin
Counilh Anne-Laure, professeure
Cretton Viviane, professeure
D’Errico Adrien, maître d’enseignement
Dirren Nathalie, Lehrbeauftragte
Emprechtinger Julia, wissenschaftliche Adjunktin
Fournier Antoine, collaborateur·trice académique
Heinzmann Anita, Dozentin
Kurt Stefanie Tamara, Professorin
Lemay Flavie, collaboratrice scientifique
Mahfoudh Amel, adjointe scientifique
Marmet Melissa, wissenschaftliche Mitarbeiterin
Moulin Fabien, maître d’enseignement
Ott Ad, wissenschftliche Mitarbeit
Palazzo-Crettol Clothilde, professeure
Pichonnaz David, professeur
Rey Jean-Charles, professeur
Richter Marina, Professorin
Rimoldi Elena, Collaboratrice scientifique
Ruppen Michael, Lehrbeauftragter
Sucari Marina, collaboratrice scientifique
Thönnissen-Chase Evelyne, Professorin
Zeder David, Dozent
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Voir: https://parlement.vs.ch/app/fr/document/193094

